Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 01. April 2015

#0 – vag_2016

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2009/138/EG um.
  • Es betrifft die Aufnahme und Ausübung von Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeiten.
  • Die Richtlinie wird auch als Solvabilität II bezeichnet.
  • Sie wurde zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU geändert.
  • Die Änderungen wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.